Die Synode Baselland befasste sich mit Anpassungen am Lohnsystem für die vielfältigen Anstellungen in Kirchgemeinden und Landeskirche. (Foto: Maria Gaetani)
Die Synode Baselland befasste sich mit Anpassungen am Lohnsystem für die vielfältigen Anstellungen in Kirchgemeinden und Landeskirche. (Foto: Maria Gaetani)
21.07.2018 – Aktuell

Das Lohngefüge der Landeskirche ist neu ausgehandelt

Die Synode Basel-Landschaft beschloss eine Teilrevision der Anstellungs- und Besoldungsordnung

Die Frühjahrssynode der Baselbieter Landeskirche hat die lohnmässige Einstufung der kirchlichen Angestellten überarbeitet. Für die Weiterführung der Seelsorge im Tabubereich (SiTa) nach der dreijährigen Projektphase stehen die Zeichen gut.

Die finanzielle Situation der Römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft ist gesund: Die Frühjahrssynode konnte die Jahresrechnung 2017 mit einem Gewinn von rund 105 000 Franken genehmigen, dies bei einem Gesamtertrag von rund 9,9 Millionen Franken. Die Rechnung fiel um 163 000 Franken besser aus als budgetiert. Den Jahresbericht 2017 der Landeskirche genehmigte die Synode ohne Gegenstimmen bei drei Enthaltungen.

Den grössten Teil der Sitzung nahm die Teilrevision der Anstellungs- und Besoldungsordnung (ABO) der Landeskirche ein. Dabei geht es um die Lohneinstufungen des Personals. Im März hatte die Synode zusätzliche Abklärungen verlangt. Angesichts der vielen Änderungsanträge musste Synodenpräsident Pascal Ryf (Oberwil) die Sitzung straff leiten.

Mehr Spielraum schaffen

Mit der Teilrevision sollte überprüft werden, ob die Löhne marktüblich sind. Ein Hauptziel war es, mehr Spielraum zu schaffen. So wird bei der Seelsorge und einigen weiteren Bereichen neu eine Bandbreite von fünf Lohnklassen ermöglicht. Siegfried Bantle (Liestal) befürchtete, dass damit grosse Pastoralräume Seelsorgepersonal abwerben könnten. Sein Antrag, die Bandbreite auf drei Lohnklassen zu beschränken, wurde jedoch mit 41:12 Stimmen bei 13 Enthaltungen abgelehnt.

Gegen den Willen des Landeskirchenrats stimmte die Synode mit 45:23 Stimmen zu, die Religionslehrpersonen der Primarstufe um eine Lohnklasse höher einzustufen. Damit werden sie denjenigen der Sekundarstufe sowie den Sozial- und Jugendarbeitenden gleichgestellt. Knapp angenommen wurde der Antrag, die kirchenmusikalische Leitungsfunktion als Organist/in A oder Chorleiter/in A eine Lohnklasse tiefer einzustufen als vom Landeskirchenrat vorgeschlagen.

In der Schlussabstimmung akzeptierte die Synode die bereinigte Fassung der Lohneinstufungen bei einer Gegenstimme und fünf Enthaltungen. Verbindlich ist die ABO nur für die seelsorgerlichen Funktionen, eingeschlossen die Sozial- und die Jugendarbeit sowie den Religionsunterricht. In Bereichen wie Kirchenmusik, Verwaltung, Hauswartung oder Sigristendienste hat die ABO den Charakter einer Richtlinie, von der die Kirchgemeinden abweichen können.

Gegen die Teilrevision der ABO können 500 Stimmberechtigte bis am 13. September das Referendum ergreifen. Ansonsten tritt sie am 1. Januar 2019 in Kraft.

Fragen zur Pensionskassenfusion

In einem Gutachten, das der Landeskirchenrat aufgrund eines Postulats von Yolanda Müller (Arlesheim) in Auftrag gegeben hatte, kommt der Rechtsexperte Beat Feigenwinter zum Schluss, dass für die Wahl der Pensionskasse die Synode beziehungsweise (für das bei ihnen angestellte Personal) die Kirchgemeinden zuständig sind. Der Landeskirchenrat stellte daraufhin in Aussicht, bei einer nächsten Revision der Kirchenverfassung und der ABO die notwendigen Anpassungen vorzunehmen. Die Synode nahm dies zur Kenntnis und schrieb das Postulat ab.

Wegen der aktuellen Fusion der St.-Heinrich-Stiftung mit der Pensionskasse der Landeskirche Aargau zur neuen Mauritius-Pensionskasse sah Synodalin Yolanda Müller allerdings rascheren Handlungsbedarf: Sie reichte auf die Juni-Synode ein neues Postulat ein mit dem Ziel, die Wahrung der Zuständigkeiten von Kirchgemeinden und Synode sicherzustellen, wenn nötig unter Verschiebung der Fusion um ein halbes Jahr. Die nötige Zweidrittelmehrheit für eine dringliche Behandlung dieses Postulats kam aber nicht zustande. Das neue Postulat wird an der Herbstsynode im Dezember behandelt.

An der Frühjahrssynode vom 25. Juni im Landratssaal von Liestal waren 70 der 94 Mitglieder anwesend.

Christian von Arx


Seelsorge im Tabubereich weiterführen

Die Erfahrungen mit der 2016 gestarteten Projektstelle Seelsorge im Tabubereich (SiTa) sind sehr gut. Der Landeskirchenrat möchte sie nach Ablauf der dreijährigen Projektdauer Ende 2018 um zwei Jahre verlängern. Eine Vorlage in Absprache mit der Römisch-Katholischen Kirche Basel-Stadt ist an der Herbstsynode zu erwarten. Das erklärte Landeskirchenrätin Monika Fraefel auf eine Interpellation von Felix Terrier (Aesch) zur Zukunft der SiTa.

An der Synode waren nur positive Einschätzungen der SiTa zu hören. Mehrere Synodale verlangten, die Stelle permanent weiterzuführen; einzelne wünschten einen sofortigen Entscheid. Kirchenratspräsident Ivo Corvini teilte mit, die Weiterführung der von den Kirchen BS und BL gemeinsam getragenen Stelle sei unbestritten. Noch offen sei, ob die Verlängerung befristet oder permanent erfolgen solle. Die Synode Basel-Stadt werde darüber im September entscheiden. Im Konzept stehe zur Diskussion, ob neben dem Sexgewerbe noch weitere Bereiche einbezogen werden sollen.

Die nötige Zweidrittelmehrheit für einen sofortigen Entscheid kam nicht zustande. Damit wird sich die Synode Baselland im Dezember zur Weiterführung der SiTa aussprechen. cva