Der Basler Bischof Felix Gmür (links) wird Anfang 2019 Charles Morerod, Bischof von Lausanne, Genf und Freiburg, als Präsident der Schweizer Bischofskonferenz ablösen. ¦ © Sylvia Stam
Der Basler Bischof Felix Gmür (links) wird Anfang 2019 Charles Morerod, Bischof von Lausanne, Genf und Freiburg, als Präsident der Schweizer Bischofskonferenz ablösen. ¦ © Sylvia Stam
11.09.2018 – Aktuell

Der Verzicht auf eine Anzeige ist nicht mehr zulässig

Kirchliche Amtsträger müssen neu auch sexuellen Missbrauch von Erwachsenen immer anzeigen

Kirchliche Amtsträger sind neu auch bei erwachsenen Opfern verpflichtet, bei Verdacht auf ein Offizialdelikt den Fall der staatlichen Justiz zu melden. Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) hat ihre Richtlinien im Umgang mit sexuellem Missbrauch verschärft.

Bei minderjährigen Opfern waren kirchliche Amtsträger schon bisher zur Anzeige verpflichtet. Bei Erwachsenen wurde bis jetzt nur dann Anzeige erstattet, wenn das Opfer sich damit einverstanden erklärte, erläuterte der Basler Bischof Felix Gmür an der Medienkonferenz der SBK in St. Gallen. Den Bischöfen ist jedoch die Vertuschungsgefahr zu gross, wie Gmür ausführte: «Es hilft den Opfern nicht, wenn die Fälle nicht der Justiz gemeldet werden, und es ist auch eine Gefahr für künftige Opfer.» Auf Nachfrage präzisierte Gmür in St. Gallen, dass die Ansprechperson des Bistums, jedenfalls im Bistum Basel, keine Meldepflicht habe. «Sie macht nichts, was das Opfer nicht möchte.»
Wie jedes Jahr präsentierten die Bischöfe die jüngsten Zahlen zu sexuellen Übergriffen im kirchlichen Umfeld. Im Jahr 2017 fällt eine Zunahme der gemeldeten Fälle auf 65 gegenüber je 24 in den beiden Vorjahren auf. Von den 65 Fällen hätten 56 vor 1990 stattgefunden und seien somit verjährt.
Die SBK führt die Zunahme der Meldungen auf verschiedene Gründe zurück: Einerseits habe die SBK Ende 2016 in einer Bussfeier in Sitten mögliche weitere Opfer dazu aufgerufen, sich bei den diözesanen Fachgremien zu melden. Im Jahr 2017 sei zudem der Genugtuungsfonds in den Medien Thema gewesen. Opfer verjährter Fälle können einen finanziellen Beitrag aus diesem Fonds beantragen.

Grösster Teil der Täter männlich

In den acht Jahren von 2010 bis 2017 wurden insgesamt 283 Fälle von sexuellen Übergriffen gemeldet. Die meisten Vorfälle fanden vor 1990 statt, sind also bereits verjährt. Eine Tabelle zeigt, dass der grösste Teil der Täter Männer waren, nämlich insgesamt 234 gegenüber 26 Täterinnen (bei 41 Fällen ist das Geschlecht der Täter nicht bekannt.) Bei den männlichen Tätern handelt es sich in 141 Fällen um Weltpriester, in 93 Fällen um Ordensmänner, Diakone, nicht ordinierte Theologen und andere Angestellte der Kirche.
Die Opfer seien in 83 Fällen Kinder unter 12 Jahren, 28 Mädchen zwischen 12 und 16 Jahren und 83 Jungen im gleichen Alter, ausserdem 52 Männer und 46 Frauen. Ein weiteres Opfer sei männlich, bei 18  Opfern gebe es keine näheren Angaben. Die Statistik unterscheidet verschiedene Arten von Übergriffen, von sexuell gefärbten Äusserungen, Gesten oder Avancen bis zu Vergewaltigung oder Schändung. Die Daten sind auf der Website www.bischoefe.ch veröffentlicht.
Gmür hielt fest, dass die Anzahl sexueller Übergriffe seit 2001 insgesamt zurückgegangen sei. In jenem Jahr hatte die SBK erstmals Richtlinien zum Umgang mit sexuellem Missbrauch erstellt, die 2016 in dritter Auflage überarbeitet wurden. Erneut rief Gmür allfällige Opfer dazu auf: «Meldet euch beim diözesanen Fachgremium, damit euch Recht widerfahren kann.»

Das wurde im Jahr 2017 gemeldet

Im Jahr 2017 wurden den diözesanen Fachgremien insgesamt 65 Fälle von sexuellem Missbrauch gemeldet. Die meisten davon seien verjährt, hiess es an der Medienkonferenz der Schweizer Bischöfe in St. Gallen. Laut der Statistik der SBK fallen 56 der im letzten Jahr gemeldeten 65 Fälle in die Zeit vor 1991, zwei können zeitlich nicht zugeordnet werden.
Bei den sieben Meldungen von Ereignissen aus der Zeit ab 1991 richteten sich die Übergriffe in drei Fällen gegen erwachsene Frauen in einem Abhängigkeitsverhältnis. In einem Fall ging es um ein Verhältnis zwischen einem älteren Priester und einem 17-jährigen Mann. In einem verjährten Fall von Anfang der 1990er-Jahre handelte es sich um Berührungen und Ähnliches eines Priesters gegenüber einem Mädchen zwischen 7 und 10 Jahren. Bei zwei weiteren Meldungen lag kein sexueller Übergriff vor.
Sylvia Stam, kath.ch/cva