Corona: Obergrenze auch für Gottesdienste gesenkt

Der Bundesrat hat per 29. Oktober die Schrauben in Sachen Corona weiter angezogen. Schweizweit besteht für Veranstaltungen inklusive Gottesdienste eine Obergrenze von 50 Besucherinnen und Besuchern. Während in Baselland, Basel-Stadt und Aargau diese Minimalvorschrift gilt, hat der Kanton Solothurn das zulässige Maximum auf 30 Personen gesenkt. Änderungen nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe bleiben selbstverständlich vorbehalten. | © rv
Der Bundesrat hat per 29. Oktober die Schrauben in Sachen Corona weiter angezogen. Schweizweit besteht für Veranstaltungen inklusive Gottesdienste eine Obergrenze von 50 Besucherinnen und Besuchern. Während in Baselland, Basel-Stadt und Aargau diese Minimalvorschrift gilt, hat der Kanton Solothurn das zulässige Maximum auf 30 Personen gesenkt. Änderungen nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe bleiben selbstverständlich vorbehalten. | © rv
12.11.2020 – Bild