Ab sofort wieder möglich: Singen und proben im Kirchenchor, ohne Maske und Abstände (Aufnahme: Marienchor Olten am Kirchenklangfest cantars 2015).
| © Remo Fröhlicher/cantars 2015
Ab sofort wieder möglich: Singen und proben im Kirchenchor, ohne Maske und Abstände (Aufnahme: Marienchor Olten am Kirchenklangfest cantars 2015). | © Remo Fröhlicher/cantars 2015
26.06.2021 – Aktuell

Wieder Chorgesang und mehr Volk in den Kirchen

Der Bundesrat hat wichtige Beschränkungen für Gottesdienste aufgehoben

Seit dem 26. Juni dürfen Kirchenchöre wieder frei proben und auftreten, ohne Masken. Und: Ab sofort dürfen Kirchen für die Gottesdienste wieder zu zwei Dritteln gefüllt werden, wenn auch weiterhin mit «Maske und Abstand».

Darauf haben die Kirchenchöre lange gewartet: Endlich wieder normal proben. Ohne Masken und Abstände, die die Freude am Chorsingen trübten. Zwar stehen jetzt die Sommerferien bevor, die meisten Kirchenchöre machen Pause. Aber im August wird wieder nach Herzenslust geprobt und gesungen werden. «Das ist das, was wir wollten», sagte Thomas Halter, Präsident des Schweizerischen Katholischen Kirchenmusikverbands, gegenüber kath.ch und fügte bei: «Wieder einmal hat mich der Bundesrat überrascht. Diesmal positiv.»

Auch sonst erleichtert die Entspannung der Pandemielage jetzt vieles im Leben der Kirche. Am 23. Juni hat der Bundesrat neue Corona-Regeln beschlossen und bereits auf Samstag, 26. Juni, in Kraft gesetzt. Für die Kirchen sind die folgenden Änderungen die wichtigsten.

Kirchenchöre

Chören und Orchestern sind seit dem 26. Juni wieder Proben ohne Maske erlaubt, unabhängig von ihrer Grösse. Das gilt gleichermassen für Profi-, Amateur- und Jugendchöre. Neu gibt es auch keine Vorgaben zu den Abständen mehr. Aus diesen Gründen müssen bei Aktivitäten in Innenräumen die Kontaktdaten erhoben werden, was bei regelmässig probenden Chören kein Problem sein dürfte. Die Räume müssen gut belüftet werden. Chöre müssen ein Schutzkonzept haben.

Auch Auftritte von Chören im Gottesdienst und an Konzerten sind ab jetzt wieder möglich, ohne Masken. Für das Publikum beziehungsweise die Anwesenden im Kirchenschiff gelten jedoch Vorgaben bezüglich Teilnehmerzahl, Maskentragen und Abstände.

Gottesdienste

In den Gottesdiensten ist die bisherige Obergrenze von 100 Personen passé. Als neues Maximum gilt generell für Veranstaltungen die Zahl von 1000 Person. Diese Limite ist so hoch, dass sie nur in den grössten Kirchen des Landes eine Begrenzung darstellen dürfte.

In grossen und kleinen Kirchen gleichermassen gilt aber eine Grenze aufgrund der Raumgrösse: Zwei Drittel der Sitzplatzkapazität dürfen genutzt werden. Was das in Zahlen bedeutet, müssen die Verantwortlichen vor Ort für ihre Kirche berechnen. Zusätzlich gilt die absolute Limite mit drei Stufen:

  • Gottesdienste mit Sitzpflicht (im Innern oder im Freien) bis maximal 1000 Personen. Der Gang zur Kommunion ist zulässig.
  • Für einen Gottesdienst im Freien ohne Sitzpflicht (beispielsweise mit einer Prozession) sind 500 Personen zugelassen.
  • Für Anlässe im Innern ohne Sitzpflicht liegt die Obergrenze bei 250 Personen.

Das Tragen der Maske ist weiterhin obligatorisch (ausser für Vortragende), das gilt generell im Innenbereich von öffentlich zugänglichen Einrichtungen. Auch die Abstände von 1,5 Metern sind wie bisher einzuhalten. Das Bistum Basel schreibt in seinen Erläuterungen (FAQ Update vom 24.6.2021), dass weiterhin jede zweite Bankreihe abgesperrt bleiben soll. Markierungen der Sitzplätze seien jetzt nicht mehr nötig; eine Information am Eingang der Kirche über Abstandsregeln und Maskentragpflicht reiche aus.

Kontaktdaten müssen vom Bundesrecht her bei Gottesdiensten nicht erhoben werden. Es ist allerdings möglich, dass einzelne Kantone dies weiterhin verlangen. Dann gilt die kantonale Vorschrift.

Gerade im Sommer finden gelegentlich Gottesdienste ausserhalb der Kirchen statt. Im Freien gibt es seit dem 26. Juni keine Pflicht zum Maskentragen oder zum Abstandhalten mehr.

In vielen Pfarreien sind Apéros nach speziellen Gottesdiensten beliebt. Im Freien sind Apéros jetzt wieder problemlos ohne Einschränkungen möglich. Bei einem Apéro oder Imbiss in Innenräumen dagegen sind Vorschriften zu beachten, wie sie auch in der Gastronomie gelten.

Kirchliche Anlässe und Treffen

Für andere kirchliche Veranstaltungen, egal ob öffentlich oder intern, gelten die gleichen Obergrenzen wie für Gottesdienste: Besetzung bis zu zwei Dritteln der Kapazität der Räumlichkeit; mit Sitzpflicht dürfen maximal 1000 Personen anwesend sein, ohne Sitzpflicht draussen höchstens 500 und im Innenbereich höchstens 250. Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmenden sind nur dann möglich, wenn der Zugang auf Personen mit Covid-19-Zertifikat beschränkt ist und der Kanton den Anlass bewilligt hat.

Finden die Veranstaltungen im Innern statt, gilt wie in den Gottesdiensten Maskentragpflicht und ein Abstand von 1,5 Metern. Kann dies während mehr als 15 Minuten nicht eingehalten werden, sind die Kontaktdaten zu erheben.

Ganz generell ist zu beachten: Zusätzlich zu den Vorgaben des Bundes können die Kantone eigene Vorschriften erlassen, die strengere Anforderungen stellen.

Christian von Arx