27.05.2020 – Schweiz

Veranstaltungen und Sommerlager ab 6. Juni möglich

Der Bundesrat hat am 27. Mai eine Reihe bedeutender Lockerungen der Massnahmen gegen das Coronavirus beschlossen. Für die Kirchen und ihre Organisationen sind die folgenden besonders wichtig:

Sommerlager für Kinder und Jugendliche (zum Beispiel von Pfadi oder Jubla) sind bis zu einer Obergrenze von 300 Teilnehmern möglich. Es ist ein Schutzkonzept nötig, und es muss eine Präsenzliste geführt werden. Die Erlaubnis von Lagern gilt ab 6. Juni.

– Ab Samstag, 6. Juni, sind private und öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen erlaubt. Dazu gehören beispielsweise Kirchgemeindeversammlungen, Pfarreianlässe, Vereinsanlässe, Jugend- oder Seniorentreffen, Chorproben und weitere organisierte Anlässe. Für die Durchführung muss ein Schutzkonzept vorhanden sein. Die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln (2 Meter Distanz von Person zu Person, kein Gruss mit Händedruck, keine Berührungen) sind einzuhalten. Wenn die Distanzregel nicht eingehalten werden kann, ist eine Präsenzliste zu führen, welche (für den Fall von Ansteckungen) die Nachverfolgung der Personenkontakte und die Kontaktierung der Anwesenden ermöglicht.

– Bereits ab Samstag, 30. Mai (Samstag vor Pfingsten), wird die Obergrenze für spontane Versammlungen im öffentlichen Raum von bisher fünf auf 30 Personen erhöht. Das könnte beispielsweise Ansammlungen nach Gottesdiensten auf dem Kirchenplatz betreffen. Das Zusammensein von Gruppen bis 30 Personen ist also zulässig, dabei sind aber immer die Distanz- und Hygieneregeln einzuhalten (2 Meter Abstand, kein Händedruck usw.).

– Über die Zulassung von Veranstaltungen mit mehr als 300 und bis zu 1000 Personen wird der Bundesrat am 24. Juni entscheiden. Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bleiben bis am 31. August untersagt.

kh