Masken tragen und Abstand halten bleibt weiterhin Pflicht. | © Christian von Arx
Masken tragen und Abstand halten bleibt weiterhin Pflicht. | © Christian von Arx
26.05.2021 – Aktuell

Ab 31. Mai dürfen 100 in die Kirche

Der Bundesrat hat die nächsten Lockerungsschritte beschlossen

Der Bundesrat hat am 26. Mai weitere Lockerungen der Coronaschutzmassnahmen beschlossen. Neu sind für Gottesdienste, die in der Kirche stattfinden, 100 Personen zugelassen. Draussen dürfen sogar 300 teilnehmen.

Die neusten Entscheide bringen nicht nur die von vielen sehnlichst erwartete Öffnung der Innenbereiche von Gastrobetrieben. Auch im Veranstaltungsbereich gibt es weitere Lockerungen. Ab 31. Mai sind an Gottesdiensten maximal 100 Personen drinnen und maximal 300 Personen draussen erlaubt, beides bei maximal 50 Prozent der Kapazität. Mitwirkende Personen wie Priester, Organisten und Organistinnen etc. werden nicht mitgezählt. Es braucht weiterhin ein Schutzkonzept, und bei der Maskenpflicht hat sich nichts geändert.

Etwas weniger streng sind die Regeln nun auch punkto Chöre. Draussen sind Aufführungen mit Chören vor Publikum wieder erlaubt. Das Publikum ist auf 300 Personen beschränkt. Im Innenbereich bleiben hingegen Chorkonzerte verboten. Das gilt sowohl für professionelle als auch für Amateurchöre. Einzelne professionelle Sängerinnen und Sänger sind aber mit entsprechenden Schutzvorkehrungen nach wie vor zulässig. Der Gemeindegesang mit Maske ist bereits seit dem 19. April wieder erlaubt.

Lockerungen gibt es auch für Vereinsversammlungen. Statt 15 sind nun 50 Personen zugelassen. Bezüglich Verpflegung gelten die Bestimmungen für den Gastronomiebereich (Vierergruppen innen, Sechsergruppen aussen, Sitzpflicht bei der Konsumation, Erhebung der Kontaktdaten). Das bedeutet konkret: Stehapéros sind weiterhin nicht möglich.

Die nächste Lockerungsrunde ist für Anfang Juli vorgesehen. Die Vorschläge des Bundesrates sollen am 11. Juni in Vernehmlassung gehen, entscheiden wird die Landesregierung am 23. Juni.

Details und weitere Informationen findet man auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit.

rv