Bundeshaus: Der Bundesrat lässt die Corona-Vorschriften für Kirchen über Weihnachten unverändert. | © Nikolai Karaneschev/wikimedia
Bundeshaus: Der Bundesrat lässt die Corona-Vorschriften für Kirchen über Weihnachten unverändert. | © Nikolai Karaneschev/wikimedia
18.12.2020 – Aktuell

Die Kirchen können Weihnachten mit den bisher bekannten Corona-Regeln planen

Bundesrat beschliesst weder Verschärfungen noch Erleichterungen für religiöse Feiern

Anders als für andere Lebensbereiche hat der Bundesrat am 18. Dezember für Gottesdienste und andere religiöse Feiern keine neuen Vorschriften erlassen. Es bleibt bei der landesweiten Obergrenze von 50 Personen, die in einzelnen Kantone wie namentlich Solothurn weiterhin tiefer liegt.

Für die Kirchen brachte die mit Spannung erwartete Bundesratssitzung vom 18. Dezember eine gewisse Erleichterung: Sie können die bevorstehenden Weihnachtsfeiertage mit ihren bisherigen Planungen gestalten und müssen nicht schon wieder neue Regeln umsetzen. Zwar hat der Bundesrat in anderen Bereichen neue, einschneidende Massnahmen erlassen: Ab Dienstag, 22. Dezember, müssen Restaurants sowie Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen bis am 22. Januar geschlossen bleiben. Für Kirchen und religiöse Feiern gibt es aber keine neuen Vorschriften.

Bisherige Obergrenzen bleiben

Für Gottesdienste heisst das: Landesweit gilt weiterhin eine Obergrenze von 50 Personen, auch die bereits bekannten strengeren Einschränkungen einzelner Kantone bleiben bis auf Weiteres in Kraft. So gilt in Basel-Stadt noch bis Sonntag, 20. Dezember, für Gottesdienste eine Obergrenze von 15 Personen, ab 21. Dezember und damit über die Festtage sind es dann 50 Personen. Die zurzeit schweizweit strengste Regelung hat der Kanton Solothurn: Gottesdienste dürfen nur von 15 Personen besucht werden, über die Festtage (am 24. –26. und 31. Dezember sowie am 1., 6. und 7. Januar) sind als Ausnahme maximal 30 Personen erlaubt.

Auch keine Erleichterungen

Vom Bundesrat gab es also keine Verschärfungen für die Kirchen, andererseits aber auch keine Erleichterungen. Die Bischofskonferenz hatte zusammen mit der Evangelisch-reformierten und der Christkatholischen Kirche den Bundesrat in einem Brief gebeten, statt einer einheitlichen Obergrenze von 50 Personen die Grösse eines Kirchenraums zu berücksichtigen. Auch um eine Lockerung des Singverbots über Weihnachten hatten die Bischöfe gebeten. Beide Anliegen bleiben bisher unerfüllt. Auf eine entsprechende Frage an der Medienkonferenz erklärte Gesundheitsminister Alain Berset, der Bundesrat habe nicht über den Brief diskutiert, und es bleibe bei der 50-Personen-Grenze.

Keine Weihnachtskonzerte möglich

Das Bistum Basel hat am 19. Dezember seine Regeln für Gottesdienste und kirchliche Anlässe in einigen Punkten präzisiert. Unter anderem wird darin klargestellt, dass Advents- und Weihnachtskonzerte in den Kirchen nicht stattfinden dürfen, weil kulturelle Veranstaltungen verboten sind. Angesichts der sehr beschränkten Möglichkeit, Gottesdienste in den Kirchen und Kapellen mitzufeiern, entbindet der Bischof bis zum 22. Januar 2021 von der Sonntagspflicht.

Christian von Arx

(Aktualisiert am 19. Dezember 2020)