23.06.2020 – Schweiz

Bistum Basel: Vereinfachtes Schutzkonzept für Gottesdienste

Als Folge der Aufhebung der «ausserordentlichen Lage» (und Rückkehr zur «besonderen Lage») durch den Bundesrat hat die Schweizer Bischofskonferenz ihr Rahmenschutzkonzept für Gottesdienste auf den 22. Juni ausser Kraft gesetzt. Im Bistum Basel gilt ab dem 23. Juni als Schutzkonzept für öffentliche Gottesdienste ein vereinfachtes Konzept. Vereinfachungen gelten auch für religiöse Veranstaltungen, Kinder- und Jugendarbeit, Vereinsanlässe. «Normalität kehrt noch nicht ein, es könnte aber eine längere Phase mit den Bedingungen der besonderen Lage vor uns liegen», schreibt der Kommunikationsverantwortliche des Bistums, Hansruedi Huber, dazu.

Als wichtige Punkte aus dem vereinfachten Schutzkonzept nennt das Bistum Basel unter anderem:

• Der erforderliche Abstand beträgt 1,5 Meter.

• Eine Unterschreitung des Abstands ist zulässig, wenn geeignete Schutzmassnahmen wie das Tragen einer Gesichtsmaske oder das Anbringen zweckmässiger Abschrankungen vorgesehen werden.

• Können während einer bestimmten Dauer weder der erforderliche Abstand eingehalten noch Schutzmassnahmen ergriffen werden, so muss die Erhebung von Kontaktdaten der anwesenden Personen vorgesehen werden.

• Grossveranstaltungen mit über 1000 Personen bleiben verboten.

• Die Kantone können Erleichterungen oder zusätzliche Massnahmen beschliessen. Die Verantwortlichen der Pfarreien, anderssprachigen Missionen, Spezialseelsorge- und Fachstellen beachten die kantonalen Verordnungen.

kh