Organspende-Karte des Bundesamts für Gesundheit | © www.leben-ist-teilen.ch
Organspende-Karte des Bundesamts für Gesundheit | © www.leben-ist-teilen.ch
06.06.2019 – Aktuell

«Organspende ist ein Geschenk und keine moralische Pflicht»

Bischöfe lehnen die Widerspruchslösung ab – eine Organspende müsse feiwillig bleiben

Die Schweizer Bischofskonferenz sieht in der mit vollem Wissen getätigten Organspende einen Akt der Liebe, wehrt sich aber dagegen, daraus eine moralische Pflicht abzuleiten. Die Einführung der sogenannten Widerspruchslösung lehnt sie ab.

Die im vergangenen April zustande gekommene Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten» beabsichtigt, die Anzahl Organspenden zu erhöhen, indem die jetzige Regelung der expliziten Zustimmung durch das Prinzip der vermuteten Zustimmung ersetzt wird. Dadurch würde die Spende von Organen, Geweben und Zellen jeder verstorbenen Person automatisch erfolgen, es sei denn, die betreffende Person hat zu Lebzeiten ihre Ablehnung geäussert (Widerspruchslösung).

Die Schweizer Bischöfe haben sich an der Vollversammlung ihrer Bischofskonferenz vom 2. bis 5. Juni in der Propstei St. Gerold (Österreich) mit dem Thema der Organspende befasst. In der Medienmitteilung nach Abschluss der Versammlung erinnern sie daran, «dass eine Organspende sittlich und sogar verdienstvoll sein kann, vorausgesetzt, die Spenderin oder der Spender stimmt dem in vollem Wissen zu». Wie Papst Franziskus kürzlich betont habe, sei die Organspende «Ausdruck der Barmherzigkeit und der sozialen Verantwortung sowie unserer universellen Geschwisterlichkeit, die alle Männer und Frauen miteinander verbindet». Für die Gläubigen sei es als «ein Geschenk an den leidenden Herrn» zu verstehen, eine Geste der grosszügigen Liebe.

«Ein Geschenk muss freiwillig sein»

«Ein Geschenk setzt die ausdrückliche Freiwilligkeit des Schenkenden voraus», schreiben die Schweizer Bischöfe. Aus Sicht der SBK stünde die Einführung einer Widerspruchslösung dem Grundsatz der ausdrücklichen Freiwilligkeit entgegen. Aus diesem Grund lehnt sie die Widerspruchslösung ab.

Obwohl Organspende ein Akt der Liebe sei, hält die SBK auch fest, dass daraus keine moralische Pflicht abgeleitet werden könne: «Wer sich nicht für eine Organspende entscheidet, kann somit keineswegs moralisch verurteilt werden.»

«Mit den Angehörigen besprechen»

Aus ihrer Erfahrung in der Seelsorge wissen die Bischöfe, dass häufig die Angehörigen diese folgenschweren Entscheidungen zu treffen haben. Deshalb ermutigen sie alle Gläubigen, ihren diesbezüglichen Willen mit ihren Angehörigen zu besprechen. kh