08.04.2019 – Welt

Beichtgeheimnis auch bei Missbrauch

Der deutsche Jesuit Klaus Mertes hat sich für die Beibehaltung des Beichtgeheimnisses ausgesprochen, auch wenn es um sexuellen Missbrauch gehe. Geschützte Vertrauensräume gehörten zur Grundlage einer humanen, nicht-totalitären Gesellschaft, schrieb er in einem Gastbeitrag für das Portal katholisch.de. Mit der Aufhebung des Beichtgeheimnisses bei sexuellem Missbrauch würden defensives Täterschweigen weiter betoniert und Schweigekartelle noch enger zusammengeschweisst, gibt Mertes zu bedenken.