Die basel-städtische Synode tagt im Pfarreisaal Allerheiligen. | © Regula Vogt-Kohler
Die basel-städtische Synode tagt im Pfarreisaal Allerheiligen. | © Regula Vogt-Kohler
20.11.2019 – Aktuell

Abschied von den Globalbudgets

Die basel-städtische Synode genehmigt den Voranschlag 2020

Wenn Pfarreien das Budget der Personalkosten nicht ausschöpfen, fliesst das Geld nicht mehr zurück in die Pfarreikasse, sondern in die Rechnung der Kantonalkirche. Diese Änderung stand im Zentrum der Budgetdebatte der basel-städtischen Synode.

Neue Strukturen, aber keine Kürzungen: So lässt sich der Voranschlag, den der Kirchenrat der Synode vorlegte, in Kürze beschreiben. Die wesentlichste Änderung: Neu führen Vakanzen in den Pfarrgemeinden nicht mehr zu einer Ausbezahlung des nicht ausgeschöpften Globalbudgets an die Pfarrgemeinden, sondern reduzieren den geplanten Gesamtaufwand. Oder anders formuliert: Statt eines Globalbudget gibt es neu ein Budget mit fix aufgeteilten Beträgen für Personal- und Sachkosten. Die nicht ausgeschöpften Mittel im Personalbereich fliessen nicht mehr in die Pfarreikasse, sondern in die ordentliche Rechnung der Römisch-Katholischen Kirche Basel-Stadt (RKK BS). Die Sollstellen bleiben jedoch bestehen.

Gegen die Systemänderung wehrten sich die Fraktionen St. Marien und St. Anton. Sie beantragten, 2020 an der bisherigen flexiblen Lösung festzuhalten und auf eine fixe Aufteilung von Personal- und Sachkosten zu verzichten.

Eine Frage der Solidarität

Es gehe dabei auch um Solidarität, betonte der für die Finanzen zuständige Kirchenrat Patrick Kissling. Bisher war es möglich, mit dem nicht ausgeschöpften Budget der Personalkosten ein Vermögen zu äufnen, das andernorts fehlt. «Es macht keinen Sinn, Geld, das für Personal bestimmt ist, umzuschichten und Vermögen anzuhäufen», sagte Pierpaolo Cedraschi (St. Clara). Thomas Holinger (Heiliggeist; Präsident der Finanz- und Geschäftsprüfungskommission FGPK) formulierte es so: «Geld, das für Personal bestimmt ist, soll so auch eingesetzt und nicht auf die hohe Kante gelegt werden.»

«Wir nehmen nichts weg!» hielt Kissling mit Nachdruck fest. Wenn die Mittel aber nicht ausgeschöpft würden, stelle sich schon die Frage, ob der damit verbundene Auftrag erfüllt werde. «Wenn Sie das Gefühl haben, die Mittel sind falsch alloziert, melden Sie sich bei uns, gehen Sie in die FGPK, dort hat es noch freie Plätze!»

Für Projekte könne ein Antrag gestellt werden, sagte Kirchenratspräsident Christian Griss auf eine entsprechende Frage von Anna Megert (St. Marien). «Der Kirchenrat gibt von dem Geld, das zurückkommt, keinen Franken aus!»

Der Antrag von St. Marien und St. Anton wurde mit 20 Nein gegen 12 Ja abgelehnt. Danach genehmigte die Versammlung das Budget mit 22 Ja gegen 8 Nein.

Weniger Mitglieder, weniger Einnahmen

Nichts zu beschliessen gab es bei der ebenfalls von Patrick Kissling präsentierten Mittelfristplanung (MFP). Diese geht von einer weiterhin sinkenden Mitgliederzahl und einem stetigen, aber nicht abrupten Rückgang der Steuereinnahmen aus. Dem steht gegenüber, dass die bestehende Infrastruktur nach wie vor auf den ursprünglichen Mitgliederberstand ausgelegt ist. Dieser betrug 1973 knapp 100 000 Personen. 2003 waren es noch knapp 34 000, 2018 dann noch rund 24 740 Mitglieder. Im gleichen Zeitraum gingen die Steuereinnahmen von 13 auf 11 Millionen Franken zurück, blieben also (fast) stabil.

Für den Zeitraum bis 2023 sind vor diesem Hintergrund keine drastischen Budgetkürzungen, strategischen Sparmassnahmen oder tiefgreifenden Strukturänderungen geplant. Dadurch sei eine entsprechende Planungssicherheit gegeben, heisst es im Bericht des Kirchenrates an die Synode.

Zu den Eckwerten der MFP gehört unter anderem, dass ab 2021 die Erlassgesuche durch die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Stadt beurteilt werden. Die Sozialarbeit werde auf diesen Zeitpunkt neu ausgerichtet. «Die Abläufe werden in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Diakonie und den beteiligten Sozialarbeitenden in den Pfarrgemeinden neu geregelt», hielt Kissling fest. Die neue Regelung soll ab 2021 gelten.

Vereinbarung spanischsprachige Seelsorge

Unbestritten war die neue Vereinbarung zwischen der RKK BS und der Römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft betreffend Organisation und Mitfinanzierung der regionalisierten spanischsprachigen Seelsorge. Der Stellenplan verfügt wie bisher über 175 Stellenprozente, neu als Obergrenze. Geändert hat die Kostenverteilung (bisher je 50 Prozent). Neu trägt gemäss dem Verteilschlüssel der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz RKZ (Zusammenschluss der Kantonalkirchen) die RKK BS 46,2 Prozent, die RKLK BL 53,8. Neu gibt es auch keine feste Vertragsdauer mehr. Die Vereinbarung bilde den aktuellen Zustand der spanischsprachigen Mission in den beiden Kantonen ab und schaffe klare und transparente Vorgaben für die Finanzierung und Budgetierung, heisst es im kirchenrätlichen Bericht.

Regula Vogt-Kohler