Befremden über den Bundesrat im Regierungsgebäude des Kantons Basel-Landschaft in Liestal. | © Landeskanzlei Kanton Basel-Landschaft
Befremden über den Bundesrat im Regierungsgebäude des Kantons Basel-Landschaft in Liestal. | © Landeskanzlei Kanton Basel-Landschaft
09.12.2020 – Aktuell

Wieder 50 Personen für Gottesdienste in Baselland

Die Kantonsregierung in Liestal fühlt sich vom Bundesrat übergangen und widerruft ihre neusten Massnahmen

Im Kanton Basel-Landschaft gilt weiterhin die bisherige Obergrenze von 50 Personen für Gottesdienste. Die Kantonsregierung hat die am 8. Dezember angekündeten Verschärfungen mit einer Senkung auf 15 Personen am 9. Dezember sistiert, noch bevor sie wie geplant am 11. Dezember in Kraft treten konnten. Grund: Die Baselbieter Regierung ist befremdet über das Vorgehen des Bundesrates.

Ab 11. Dezember nur noch maximal 15 Personen an öffentlichen Veranstaltungen, auch an Gottesdiensten, dort allerdings mit Ausnahmen über die Festtage: So hatte es der Baselbieter Regierungsrat am Nachmittag des 8. Dezember angekündigt, parallel zur Regierung im benachbarten Kanton Solothurn. Doch noch am gleichen Abend wurde die Kantonsregierung von neuen Massnahmen des Bundes überholt: Unter anderem kündete der Bundesrat für den 12. Dezember ein gesamtschweizerisches Verbot öffentlicher Veranstaltungen an, wobei aber die religiösen Feiern ausgenommen werden sollen.

Befremdet über den Bundesrat

Diese Ankündigung aus Bern hat den Baselbieter Regierungsrat offensichtlich überrascht – und verärgert. Nur einen Tag später tat er in einer neuen Medienmitteilung vom 9. Dezember kund, dass er die am Tag zuvor beschlossenen Massnahmen sistiere. In einem gleichzeitig veröffentlichten Schreiben an den Bundesrat drückt der Baeslbieter Regierungsrat ungewöhnlich scharf sein Befremden über den «Kurswechsel» der Landesregierung aus: Diese habe zuerst die Kantone zu schärferen kantonalen Massnahmen aufgerufen, dann aber selber anderslautende schweizweite Massnahmen ergriffen. Dieses Vorgehen ohne vorgängige Information der Kantonsregierung lasse die nötige Transparenz vermissen und gefährde die föderalistische Zusammenarbeit in höchstem Mass, schreibt die Baselbieter Regierung.

Warten auf schweizweite Regelung

In Bezug auf Veranstaltungen und Gottesdienste bleibt es darum im Kanton Basel-Landschaft vorläufig bei der Obergrenze von 50 Personen, zumindest bis am Samstag, 12. Dezember, die angekündigten gesamtschweizerischen Massnahmen des Bundesrates in Kraft treten. Diese sind noch nicht in allen Einzelheiten festgelegt, die definitiven Beschlüsse werden vom Bundesrat am Freitag, 11. Dezember gefasst und bekanntgegeben.

Die Sistierung betrifft nur den Kanton Basel-Landschaft. Im Kanton Solothurn bleibt es bei der am 8. Dezember angekündigten Obergrenze von 15 Personen für Gottesdienste, wobei als Ausnahmeregelung für die Festtage 30 Personen gelten.

Christian von Arx