17.12.2018 – Region

Basel-Stadt: Referendum von Atheisten gegen den neuen Kirchensteuereinzug

Die Gruppierungen «Freidenkende Nordwestschweiz» und «Humanistische Atheisten» wollen nicht, dass der Kanton Basel-Stadt für die vier öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften die Veranlagung und den Bezug der Kirchensteuern übernimmt. Gegen die entsprechende Änderung des Steuergesetzes, die der Basler Grosse Rat am 14. November mit 76 zu 6 Stimmen bei 11 Enthaltungen beschlossen hatte, haben die beiden Gruppierungen das Referendum ergriffen. Um eine Volksabstimmung zu erwirken, müssten sie bis am 28. Dezember 2000 Unterschriften von Stimmberechtigten einreichen.

Die Änderung des kantonalen Steuergesetzes betrifft die Christkatholische Kirche Basel-Stadt, die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt, die Israelitische Gemeinde Basel und die Römisch-Katholische Kirche Basel-Stadt. Bisher ziehen diese vier Körperschaften ihre Steuern selbst ein, gestützt auf Daten, die ihnen der Kanton zur Verfügung stellt.

Anlass zur Umstellung war, dass die bisherige Softwarelösung nicht mehr zur Verfügung steht. Vereinbart ist, dass die Kirchen den Mehraufwand des Kantons für den Bezug der Kirchensteuern finanziell abgelten.  cva