03.09.2019 – Region

Basel erlaubt Verstreuen von Asche auf dem Rhein – aber nur ohne Urne

Der Kanton Basel-Stadt soll künftig das Verstreuen der Asche im Rhein als Bestattung zulassen – aus Umweltschutzgründen aber nur mit offener Asche. So sieht es der Entwurf eines neuen Bestattungsgesetzes vor, den der Regierungsrat dem Grossen Rat zum Beschluss vorlegt. Laut einem Bericht der «bz Basel» vom 2. September ist die Massnahme Teil einer Liberalisierung des 88 Jahre alten Bestattungsgesetzes in Basel-Stadt. Das bisherige Gesetz sieht vor, dass die Asche von Verstorbenen mitsamt Urne beigesetzt werden muss. Die Beisetzung offener Asche ist bisher nur mit einer Sonderbewilligung möglich. Künftig sollen nun in Basel die Angehörigen die Asche der Verstorbenen ohne Bewilligung in den Rhein schütten dürfen, wenn sie dies wünschen. Laut der «bz Basel» wird im Entwurf für das neue Gesetz nur noch verlangt, dass die Angehörigen oder das Bestattungsunternehmen die Pietät wahren und Rücksicht auf die Umwelt nehmen. Letzteres hat zur Folge, dass die Asche nur ohne Urne in ein Gewässer eingebracht werden darf. Dieser Passus gehe auf Erfahrungen aus Zürich zurück, wo Polizeitaucher 2010 auf dem Boden des Zürichsees 50 Urnen gefunden hätten.

Die Schweiz ist dem Bericht zufolge das Land mit der höchsten Zahl an Feuerbestattungen in Europa, gefolgt von Tschechien. Laut der Nachrichtenplattform Swissinfo liege der Anteil der Feuerbestattungen  landesweit bei 80 Prozent. In rund 20 Prozent der Fälle werde die Asche Verstorbener in der Natur verstreut.

kath.ch