20.09.2018 – Editorial

Alles was Recht ist

Würde alles von selbst zur Zufriedenheit aller funktionieren, brauchte es sie nicht: Diese von vielen als lästig empfundenen Gesetze, die unser Zusammenleben regeln und uns zum Verhängnis werden, wenn wir uns nicht daran halten und dabei auch noch erwischt werden. Als die Menschen noch als Jäger und Sammlerinnen unterwegs waren, mögen sie problemlos ohne detaillierte gesetzliche Re­gelungen ausgekommen sein, doch ein paar grundlegende Regeln dürften auch sie gekannt und angewendet haben. Sie waren für das tägliche Überleben auf Kooperation angewiesen, ein Nichtbeachten elementarer Vorschriften wurde da schnell zu einer existenziellen Frage für die ganze Gemeinschaft.

Unsere steinzeitlichen Vorfahren hätten solche Regeln wahrscheinlich nicht «Recht» oder etwas Sinngemässes genannt, sondern einfach das, was richtig und wichtig für das Zusammenleben ist. Umgekehrt würden heutzutage angesichts voluminöser Gesetzessammlungen und grosser Regelungsdichte viele behaupten, dass unser Recht längst und bei Weitem darüber hinaus geht, ja, vielleicht sogar teilweise das Gegenteil dessen ist, was richtig und wichtig für ein möglichst konfliktfreies Miteinander ist.

Noch etwas problematischer ist unser Verhältnis zum gesprochenen Recht, der Umsetzung der allgemeingültigen Regeln im konkreten Einzelfall. Das hat allein schon damit zu tun, dass sich auf sprachlicher Ebene eine Kluft öffnet. Nicht nur die Gesetze selbst, sondern auch die darauf basierenden Urteile und ihre Begründungen sind oft so formuliert, dass sie für Laien un- oder missverständlich erscheinen. Wer in allgemeinverständlicher Art über «Recht» berichten will, muss einiges an Übersetzungsarbeit leisten. So lässt sich etwa aus dem gesetzlich niedergelegten Begriff eines Strafdelikts nicht 1:1 entnehmen, was X nun wirklich gemacht hat. Und «Religionsfreiheit» bedeutet nicht, dass unter dem Titel «Religion» alles erlaubt ist.

Eine weitere Schwierigkeit ergibt sich daraus, was Recht nicht ist: eine exakte Wissenschaft, bei der 2×2 immer 4 ergibt. Selbst wenn der Sachverhalt sonnenklar und unbestritten ist, bleibt ein Spielraum übrig. Daraus folgt allerdings nicht, dass Urteile zwingend anzuzweifeln sind. Auch in anderen wichtigen Fragen des Lebens müssen wir uns auf Entscheide verlassen, die auf einer Einschätzung beruhen.

Regula Vogt-Kohler