29.06.2018 – Glossar

Was ist …

… ein Abt, eine Äbtissin?

Der Vorsteher eines selbstständigen Klosters von Mönchen oder Regularkanonikern wird Abt genannt, entsprechend die Oberin eines selbstständigen Nonnenklosters Äbtissin. Der Name stammt vom aramäischen abba, Vater, ab. Augustinus und Benedikt stellen die spirituelle und pastorale Verantwortung in den Vordergrund, zum Auftrag gehört aber auch die rechtliche und materielle Verantwortung für das Kloster. Nach der Benediktsregel muss der Abt vor wichtigen Entscheidungen den Rat der Brüder anhören. Sie sind es auch, die den Abt aus den Reihen der Priestermönche wählen. In der Geschichte waren es aber oft Bischöfe, Herrscher oder die Stifter eines Klosters, die den Abt bestimmten. Dem Abt wird bei der Weihe durch den Ortsbischof ein Hirtenstab übergeben, der Äbtissin nach geltender Ordnung nicht.