Feuerball und Feuerzungen: Die Kraft des Heiligen Geistes erfasst Maria und die Apostel am Pfingstfest (Glasfenster, geschaffen 1961 von Ferdinand Gehr, in der katholischen Kirche Heiliggeist in Suhr).
| © Christian von Arx
Feuerball und Feuerzungen: Die Kraft des Heiligen Geistes erfasst Maria und die Apostel am Pfingstfest (Glasfenster, geschaffen 1961 von Ferdinand Gehr, in der katholischen Kirche Heiliggeist in Suhr). | © Christian von Arx
26.05.2020 – Aktuell

An Pfingsten kann wieder in den Kirchen gefeiert werden

Nach 72 Tagen geht in der Schweiz das pandemiebedingte Gottesdienstverbot zu Ende

Ab Donnerstag, 28. Mai, sind in der Schweiz wieder öffentliche Gottesdienste erlaubt. Mit diesem Datum folgte der Bundesrat dem Vorschlag der jüdischen, christlichen und muslimischen Gemeinschaften, die dem Schweizerischen Rat der Religionen angehören. Es ermöglicht als erstes die Feier des jüdischen Festes Schawuot, aus dem das christliche Pfingstfest entstanden ist.

72 Tage hat das Gottesdienstverbot gedauert, von der Fastenzeit über Ostern bis Christi Himmelfahrt. In Kraft gesetzt hatte es der Bundesrat am 17. März, als Teil des allgemeinen Veranstaltungsverbots. Aufgrund des Rückgangs der Ansteckungen mit dem Coronavirus wird es nun aufgehoben, noch bevor – voraussichtlich am 8. Juni * – andere Veranstaltungen wieder zugelassen werden.

Für jede religiöse Feier braucht es ein Schutzkonzept. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) schreibt pro Person eine Fläche von vier Quadratmetern vor. Eine Obergrenze der Teilnehmerzahl gibt es nicht. Ganz wichtig: Es wird keine Personengruppe ausgeschlossen. Die Registrierung der Anwesenden ist laut dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten nur dann nötig, wenn die Distanzregeln nicht eingehalten werden können – aber dann ist gar kein Gottesdienst möglich.

Pfingsten wird also das erste Fest, das Christinnen und Christen wieder gemeinsam in den Kirchen feiern können. An Pfingsten waren die Apostel mit den Frauen, der Gottesmutter Maria und den Brüdern Jesu in einem Haus in Jerusalem versammelt, als sie den Heiligen Geist wie ein Brausen vom Himmel erlebten. Auf jedem von ihnen liessen sich Zungen wie von Feuer nieder, und sie begannen in vielen Sprachen zu reden. Das Pfingstereignis hat Ferdinand Gehr 1961 auf Glasfenstern in der Heiliggeistkirche in Suhr bei Aarau dargestellt.

Christian von Arx

 

* Nachtrag: Am 27. Mai hat der Bundesrat beschlossen, dass private und öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen ab Samstag, 6. Juni, wieder erlaubt sind. Voraussetzung dazu sind ein Schutzkonzept und die Einhaltung der Hygiene- und Distanzregeln oder die Erfassung der Kontaktdaten der Anwesenden.