Die Prüfungskommission der Synode der Römisch-Katholischen Kirche Basel-Stadt hat ihre Befugnisse weit überschritten. Eine im Auftrag des Synodenbüros durchgeführte unabhängige Untersuchung entlastet den ehemaligen Kirchenrat von zahlreichen Vorwürfen und betont die gesetzlichen Grenzen der «Oberaufsicht» des Parlaments.
Die Prüfungskommission der Basler Synode hat in den letzten Jahren den damaligen Kirchenrat zu Unrecht wegen «offensichtlicher Missstände» gerügt und ihm «ein mit der Kirchenverfassung und der Geschäftsordnung nicht kompatibles Rollenverständnis» vorgeworfen. Das hält der vom Berner Rechtsanwalt Ueli Friederich verfasste Bericht «zu Anständen im Dreieck Prüfungskommission, Kirchenrat und Verwaltung» fest. Die unabhängige Untersuchung war am 29. März 2011 von der Synode auf Antrag des damaligen Synodenpräsidenten Basil Burkhardt in Auftrag gegeben worden. Das Zerwürfnis zwischen Prüfungskommission und Kirchenrat führte schliesslich dazu, dass kein Mitglied des damaligen Kirchenrats im Herbst 2011 zur Wiederwahl antrat.
Gewaltenteilung achten
Die grundsätzlichsten Fragen in diesem Konflikt betrafen die Auslegung des Begriffs «Oberaufsicht» des Parlaments und die Befugnisse der Prüfungskommission. Friederich macht in seinem Untersuchungsbericht klar, dass sich eine öffentlich-rechtlich anerkannte Körperschaft wie die RRK BS an die rechtsstaatlichen Grundprinzipien halten muss, dass hier also auch das Prinzip der Gewaltenteilung Gültigkeit hat.
Die Oberaufsicht verleihe der Synode «nicht die Befugnis, an Stelle der Exekutive zu handeln oder zu entscheiden oder der Exekutive verbindliche Weisungen zu erteilen.» Aufsicht bedeute Einsichtsrecht und habe die Transparenz zu gewährleisten. Die Aufsicht habe zudem in der Regel nachträglich zu erfolgen. Für eine Kontrolle laufender Geschäfte müssten triftige Gründe vorliegen.
Die Kirchenverfassung nennt als Aufgabe der Prüfungskommission die Prüfung von Voranschlag, Jahresrechnung und Verwaltungsbericht. Friederich sieht keine Gründe «für eine über den Wortlaut (der Verfassung) gehende Auslegung». Die Prüfungskommission hatte in der Vergangenheit vom Kirchenrat Auskünfte zu laufenden Geschäften verlangt.
Kirchenrat handelte rechtmässig
Friederich hatte im Auftrag des Synodebüros neben den rechtlichen Grundfragen auch konkrete Einzelfälle zu untersuchen. Die Prüfungskommission hatte den Kirchenrat gerügt, eine Rechnung für ein Gutachten, das der damalige Synodenpräsident Rudolf Hopmann in einer Kompetenzüberschreitung in Auftrag gegeben hatte, fragwürdig erledigt zu haben. Friederichs Bericht hält jetzt fest, dass es aus rechtlicher Sicht nicht zu beanstanden sei, dass der Kirchenrat die Rechnung bezahlt habe.
Im Sommer 2010 hatte die Prüfungskommission den Vorwurf von «Unregelmässigkeiten in der Finanzbuchhaltung» erhoben. Später warf sie dem Kirchenrat vor, in dieser Situation «völlig unprofessionell ungeeignete personelle Massnahmen» ergriffen zu haben. Friedrich hält fest, dass erstens der Vorwurf an die Finanzbuchhaltung unbegründet war und zweitens der Kirchenrat rechtmässig und angemessen gehandelt habe.
Kirchenratsarbeit nicht ohne Makel
Der Untersuchungsbericht hält zwar auch fest, dass die Verwaltungs- und Personalführung durch den ehemaligen Kirchenrat «sicher nicht in jeder Hinsicht einwandfrei» bezeichnet werden könne, dass einzelne Probleme nicht entschieden genug angegangen worden seien und sich einzelne Mitglieder des Kirchenrats zu sehr in operative Fragen engagiert hätten. Und insbesondere sei die Information der Mitarbeitenden über wichtige Vorgänge im Haus vernachlässigt worden. Aber es sei zu berücksichtigen, dass neben Konflikten unter Mitarbeitenden und krankheitsbedingten Ausfällen auch die unbegründeten Vorwürfe von aussen die Situation belastet hätten.
Friederich hält in seinem Bericht fest, dass der Kirchenrat die Prüfungskommission teilweise falsch oder zumindest unpräzis informiert habe. Grundsätzlich aber teile er dessen restriktive Auslegung der geltenden Vorschriften. Einzelne Mitglieder der Prüfungskommission hätten ein Mitwirkungsrecht im Zuständigkeitsbereich des Kirchenrats beansprucht, das ihnen nicht zustehe. Sie hätten direkt auf Mitarbeitende der Verwaltung zugegriffen und dabei Zuständigkeiten weit überschritten. Gleichzeitig habe die Prüfungskommission am Kirchenrat teilweise öffentlich Kritik geäussert, «die nicht mehr als angemessen bezeichnet werden kann.»
Empfehlungen für Verfassungsrevision
Friederich schliesst seinen Bericht mit zahlreichen Empfehlungen an Kirchenrat, Prüfungskommission und Synode. Er wird der Synode an ihrer Sitzung vom 19. Juni dazu Red und Antwort stehen. Das Parlament sollte präzisere rechtliche Regelungen erlassen. Die Prüfungskommission wird ermahnt, sich im Rahmen der geltenden rechtlichen Vorgaben zu bewegen. Damit aber diese wichtigen Organe der Basler Kirche in Zukunft besser funktionieren können, soll die Synode auch die Einführung einer Entschädigung für Kirchenräte und Mitglieder der Prüfungskommission prüfen. Folgt die Synode Friederichs Empfehlungen, kann sie Anregungen gleich in die laufende Teilrevision der Verfassung aufnehmen. Präsident der Kommission, die seit zwei Jahren hinter verschlossenen Türen an dieser Revision arbeitet, ist Hans-Peter Roth, der Präsident der Prüfungskommission.
Alois Schuler
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